BUNDESVERBAND DER KURIER-EXPRESS-POST-DIENSTE e.V.
Nachweisbare Erfolge

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Marke Post

Die Löschung der Wortmarke "Post" wurde vom Bundespatengericht zurückgenommen.
Entscheidung Bundespatentgericht
Kommentar RA Axel G. Günther

Der Name Post kann in Kombination mit einem Zusatz frei verwendet werden.
BGH-Urteil - Pressemeldung

Poststempel



BdKEP ist Rechtsinhaber eines Poststempels, der von jedem Briefdienst kostenfrei verwendet
werden kann.Die geschützte Marke "Tagesstempel" der Deutschen Post kann damit umgangen werden.
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24.10.2008 - Marke Post nicht entschieden

Der BGH hat das Verfahren zur Löschung der Marke Post an das Bundespatentgericht zurückgewiesen. Die Zweifel des Bundespatentgerichts am Bekanntheitsgrad des Begriffs „Post“ als Marke für Dienstleistungen der Deutschen Post, seien nicht ausreichend, die Marke „Post“ zu löschen. Das Bundespatentgericht habe deshalb von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen.

„Nach fünf Jahren Verfahren haben wir wenigstens einen Teilerfolg erzielt. Das Urteil verweist endlich die Deutsche Post in ihre Schranken.“ Das waren die ersten Worte des Vorsitzenden des BdKEP, Rudolf Pfeiffer, nach der heutigen Urteilsverkündung. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung berücksichtigt, dass die Deutsche Post die Verwendung der beschreibenden Angabe „Post“ als Bestandteil z.B. einer Unternehmensbezeichnung von Wettbewerbern im Postmarkt nicht untersagen kann. Firmennamen wie Neue Post, Blaue Post, Regionalpost, Postkutscher oder Citipost können nicht mehr angegriffen werden. Das trägt zur Stabilisierung des Wettbewerbs bei.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Grundsatzfrage, die nicht vom BGH geklärt werden kann, sondern nur vom Bundespatentgericht: Ist eine Koexistenz einer eingetragen Marke Post und des beschreibenden Begriffs Post überhaupt möglich und welche Anforderungen ergeben sich hieraus an den Nachweis der Bekanntheit einer Marke? Das Verfahren wird auf Seiten des BdKEP auch vor dem Bundespatentgericht weiterhin von RA Axel G. Günther geführt.

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