BUNDESVERBAND DER KURIER-EXPRESS-POST-DIENSTE e.V.
Nachweisbare Erfolge

Archiv

Marke Post

Die Löschung der Wortmarke "Post" wurde vom Bundespatengericht zurückgenommen.
Entscheidung Bundespatentgericht
Kommentar RA Axel G. Günther

Der Name Post kann in Kombination mit einem Zusatz frei verwendet werden.
BGH-Urteil - Pressemeldung

Poststempel



BdKEP ist Rechtsinhaber eines Poststempels, der von jedem Briefdienst kostenfrei verwendet
werden kann.Die geschützte Marke "Tagesstempel" der Deutschen Post kann damit umgangen werden.
Anmeldung

24.04.2007 - BdKEP-Mitglieder übertreffen soziale Mindeststandards im Postsektor

BdKEP-Mitglieder der Kurier- und Postbranche werden auf der Mitgliederversammlung im Juni eine Selbstverpflichtungserklärung verabschieden, dass sie die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die in der Postbranche üblich sind und wie sie im Postgesetz gefordert werden, einhalten.

Dieses hat die Auswertung einer Umfrage ergeben, die der BdKEP unter seinen Mitgliedern gemacht hat. Durch sie wird die Studie, die Verdi in Auftrag gegeben hat und auf die sich derzeit die Politik in Ihrer Diskussion um Mindestlöhne in der Postbranche beruft, ad absurdum geführt. Die Verdi-Studie hat offenbar einige Elemente der Lohnzahlungen nicht berücksichtigt. Nach Erkenntnis des BdKEP zahlen BdKEP-Mitglieder Löhne oberhalb der z. Zt. diskutierten Mindestlöhne. BdKEP-Mitgliedschaft ist somit ein Gütesiegel, an dem sich Kunden orientieren können.

Darüber hinaus bewegen sich Lohnzahlungen von BdKEP-Mitglieder im Rahmen des von der Regierung favorisierten und z. Zt. existierenden Modells des Kombilohns. Hartz-IV- Empfänger dürfen dazu verdienen, aber lediglich 100 Euro, ohne Kürzungen in Kauf nehmen zu müssen. Der Wirtschaft sind diese restriktiven Vorgaben nicht vorzuwerfen. Wenn Familien von Ihrer „Arbeit“ nicht leben können, ist dies den Ausführungsvorschriften des Hartz-IV-Kombilohnmodell vorzuwerfen und nicht den Unternehmen. Der BdKEP hat die Erkenntnis gewonnen, dass Hartz-IV-Empfänger nicht mehr als 100 Euro, manchmal auch nicht mehr als 400 Euro dazu verdienen wollen. So ist es eher positiv zu sehen, dass gerade die Postbranche Wiedereingliederungen in das Erwerbsleben durch Minijobs ermöglicht.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, ist also die Postbranche trotz der Benachteiligung durch die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post in der Lage, branchenübliche Stundenlöhne zu zahlen. Eine Monopolverlängerung dagegen bedroht die z. Zt. vorhandenen 40.000 Arbeitsplätze, da notwendige Umsatzsteigerungen dann nicht mehr erzielt werden können.

zurück